Schadensmeldung IPP
Gültig bei Buchung bis 31.7.2020
Meldet ein touristischer Leistungsträger (Airline, Ferienwohnungs-Vermieter, Mietwagen-Broker, etc.) Insolvenz an, bietet IPP folgende Leistungen bis zu einer Versicherungssumme von 10.000,- Euro:
International Passenger Protection, kurz IPP, wurde 1990 von seinem Vorstandsvorsitzenden Brian McLean, gegründet. Ziel des Unternehmens mit Sitz in UK ist es, Reisende vor der Insolvenz
touristischer Leistungsträger, wie z.B. Airlines oder Hotels zu schützen. In mehr als 25 Jahren hat sich IPP zum weltweiten Marktführer für Finanzinsolvenzprodukte für die Reisebranche
entwickelt. Heute ist IPP in 48 Ländern tätig, ein junges und engagiertes Team bietet seinen Kunden neben maßgeschneiderten Produkten einen hohen Service-Standard an. IPP arbeitet mit einigen der
größten internationalen Versicherungsgruppen zusammen uns hat sich selbst damit bestmöglich rückversichert.
Die Leistungsträger-Insolvenz-Versicherung ist in dem von QualityPlus angeboten „Mehrwertpaket“ integriert. Bei Insolvenz eines touristischen Anbieters, z.B. einer Fluggesellschaft, einer Reederei, eines
Hotels, eines Ferienwohnung- oder Ferienhausvermieter oder eines Mietwagenvermieters usw. werden Reisende, die ihre bereits bezahlte Reise nicht antreten oder fortführen können,
finanziell entschädigt.
Diese Leistungsträger sind gemäß den europäischen Pauschal-Reiserechtsrichtlinien nicht verpflichtet, sich gegen eine Insolvenz (Pleite) zu versichern. Reisevermittler wie Schlosser-Reisen und
das normale Reisebüro, sind gemäß den aktuellen den EU- Pauschal-Reiserechtsrichtlinien, seit dem 01. Juli 2018 gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie haben Fragen zur Leistungsträger-Insolvenz-Versicherung?
Hier wird Ihnen geholfen
+49 211 54014244 (Mo. - Fr. von 9
bis 17 Uhr)
Email: insolvency-claims@ipplondon.co.uk